Unsere Mannschaften im Spielbetrieb
FV Bad Klosterlausnitz
F-Junioren
Die F-Junioren des FV Bad Klosterlausnitz richten sich an Kinder im Alter von ca. 7 bis 8 Jahren. Im Mittelpunkt stehen Spaß am Fußball, viele Ballkontakte und das spielerische Erlernen der Grundlagen. Trainiert wird die Mannschaft von Ronny Sachse, Lukas Schwarz und Jonas Kurthals.
Trainingszeiten (warme Jahreszeit):
Mittwoch: 17:00 – 18:30 Uhr
Freitag: 17:00 – 18:30 Uhr
(In den Wintermonaten können die Trainingszeiten und -orte variieren.) Trainingsort: Sportplatz „Köppe“
Gespielt wird in der Kinderfußball-FuNino-Liga, die mit kleinen Teams und vielen Spielsituationen für Freude, Bewegung und schnelle Erfolgserlebnisse sorgt.

FV Bad Klosterlausnitz
E-Junioren
Die E-Junioren des FV Bad Klosterlausnitz richten sich an Kinder im Alter von ca. 9 bis 10 Jahren. Im Training stehen Spaß am Fußball, die Weiterentwicklung der technischen Fähigkeiten sowie Teamgeist und Fairness im Vordergrund. Trainiert wird die Mannschaft von Markus Bauer und Sebastian Glasenapp.
Trainingszeiten (warme Jahreszeit):
Montag: 16:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 16:30 – 18:00 Uhr
(In den Wintermonaten können die Trainingszeiten und -orte variieren.) Trainingsort: Sportplatz „Köppe“
Gespielt wird in der Kreisliga Staffel D Jena–Saale-Orla, wo die Kinder erste Erfahrungen im regelmäßigen Ligabetrieb sammeln.

SG Bad Klosterlausnitz / SV Elstertal Bad Köstritz
D-Junioren
Die D-Junioren des FV Bad Klosterlausnitz richten sich an Kinder und Jugendliche im Alter von ca. 11 bis 12 Jahren. In dieser Altersklasse werden Technik, Spielverständnis und Teamverhalten weiter vertieft. Der Fokus liegt auf einer altersgerechten sportlichen Ausbildung, Fairness und Zusammenhalt. Betreut wird die Mannschaft von Nico Jäger, Bernd Fengler und Hans-Christian Häselbarth.
Trainingszeiten (warme Jahreszeit):
Dienstag: 17:00 – 18:30 Uhr
Donnerstag: 17:00 – 18:30 Uhr
(In den Wintermonaten können die Trainingszeiten und -orte variieren.)
Trainingsorte: Sportplatz „Köppe“, Stadion Am Sommerbad
Die D-Junioren treten in der Kreisliga Staffel C Jena–Saale-Orla an und sammeln dort wertvolle Erfahrungen im leistungsorientierten Spielbetrieb.

SG SV Elstertal Bad Köstritz / Bad Klosterlausnitz
C-Junioren
Die C-Junioren des FV Bad Klosterlausnitz bestehen aus Jugendlichen im Alter von ca. 13 bis 14 Jahren. In dieser Altersklasse rücken neben Technik und Taktik auch körperliche Entwicklung, Verantwortung und Teamdisziplin stärker in den Fokus. Die Mannschaft wird trainiert von Benny Schütze, Sven Kloucek und Bernd Gruner.
Trainingszeiten (warme Jahreszeit):
Dienstag: 17:00 – 18:30 Uhr
Donnerstag: 17:00 – 18:30 Uhr
(In den Wintermonaten können die Trainingszeiten und -orte variieren.)
Trainingsorte: Sportplatz „Köppe“, Sportplatz Am Drehling
Die C-Junioren spielen in der Kreisoberliga Staffel A Ostthüringen und messen sich dort mit leistungsstarken Mannschaften der Region.

SG Bad Klosterlausnitz / SV Elstertal Bad Köstritz
B-Junioren
Die B-Junioren des FV Bad Klosterlausnitz bestehen aus Jugendlichen im Alter von ca. 15 bis 16 Jahren. In dieser Altersklasse stehen leistungsorientierter Fußball, taktisches Verständnis sowie körperliche und mentale Entwicklung im Mittelpunkt. Betreut wird die Mannschaft von Alexander Leutner, Robin Kövesdi und Heiko Almendinger.
Trainingszeiten (warme Jahreszeit):
Montag: 18:30 – 20:00 Uhr
Mittwoch: 18:30 – 20:00 Uhr
(In den Wintermonaten können die Trainingszeiten und -orte variieren.)
Trainingsorte: Sportplatz „Köppe“, Sportplatz Am Drehling
Die B-Junioren treten in der Kreisoberliga Jena–Saale-Orla an und stellen sich dort anspruchsvollen Wettbewerben auf hohem regionalem Niveau.

SG SV Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz
2. Männer
Die 2. Männermannschaft des FV Bad Klosterlausnitz steht für ambitionierten Amateurfußball, Teamgeist und Zusammenhalt. Hier finden erfahrene Spieler ebenso ihren Platz wie Nachwuchstalente, die den Schritt in den Herrenbereich gehen. Trainiert wird das Team von Stefan Barthel und Franz Löffler.
Trainingszeiten (warme Jahreszeit):
Dienstag: 18:30 – 20:30 Uhr
Donnerstag: 18:30 – 20:30 Uhr
(In den Wintermonaten können die Trainingszeiten und -orte variieren.)
Trainingsorte: Sportplatz „Köppe“
Die Mannschaft spielt in der Kreisklasse Staffel A Jena–Saale-Orla und tritt dort mit Einsatz und Leidenschaft im regelmäßigen Punktspielbetrieb an.

SG SV Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz
1. Männer
Die 1. Männer des FV Bad Klosterlausnitz stehen für intensiven, ehrgeizigen und mannschaftlich geschlossenen Fußball. Mit klaren Zielen, hoher Trainingsbereitschaft und starkem Zusammenhalt geht das Team in jeder Saison an den Start. Verantwortlich an der Seitenlinie sind Kevin Vogel und Ronny Hoppert.
Trainingszeiten (warme Jahreszeit):
Dienstag: 19:00 – 20:30 Uhr
Donnerstag: 19:00 – 20:30 Uhr
(In den Wintermonaten können die Trainingszeiten und -orte variieren.)
Trainingsorte: Werner-Seelenbinder-Stadion
In der Kreisoberliga Jena–Saale-Orla misst sich die Mannschaft regelmäßig mit den stärksten Teams der Region.

Unsere Mannschaften außerhalb des Spielbetriebs
G-Junioren
Die G-Junioren des FV Bad Klosterlausnitz richten sich an die jüngsten Fußballbegeisterten im Alter von ca. 4 bis 6 Jahren. Im Mittelpunkt stehen Bewegung, Koordination und vor allem der Spaß am Fußball. Spielerisch und ohne Leistungsdruck sammeln die Kinder erste Erfahrungen mit dem Ball. Trainiert wird die Gruppe von Daniel Finner und Florin Maghiar.
Trainingszeit:
Freitag: 16:00 – 17:00 Uhr
Ein regelmäßiger Spielbetrieb findet nicht statt – der Fokus liegt ganz auf Freude, Bewegung und dem gemeinsamen Erleben des Sports.
Alte Herren
Die Alten Herren (Ü32) des FV Bad Klosterlausnitz stehen für Fußball mit Erfahrung, Kameradschaft und Freude am Spiel. Im Vordergrund stehen Bewegung, Teamgeist und der gemeinsame Ausgleich zum Alltag. Ansprechpartner der Mannschaft ist Alexander Genz.
Trainingszeit:
Freitag: 18:30 – 20:00 Uhr
Die Ü32 ist offen für alle, die den Fußball lieben und diesen in geselliger Atmosphäre weiter ausüben möchten.
Freizeit I
Die Freizeit I-Mannschaft des FV Bad Klosterlausnitz richtet sich an alle, die Fußball ohne Leistungsdruck, aber mit viel Spaß und Teamgeist spielen möchten. Im Mittelpunkt stehen Bewegung, Gemeinschaft und der sportliche Ausgleich zum Alltag. Ansprechpartner der Mannschaft ist Mario Fischer.
Trainingszeit:
Montag: 19:00 – 20:00 Uhr
Neue Mitspieler sind jederzeit herzlich willkommen.
Freizeit II
Die Freizeit II, auch Christliche Freizeit genannt, des FV Bad Klosterlausnitz steht für Fußball in entspannter Atmosphäre, Gemeinschaft und gegenseitigen Respekt. Hier geht es weniger um Wettbewerb, sondern um den gemeinsamen Sport und das Miteinander. Ansprechpartner der Mannschaft ist Adrian Steffes.
Trainingszeit:
Mittwoch: 20:00 – 22:00 Uhr
Die Christliche Freizeit ist offen für alle, die Fußball als Ausgleich und Gemeinschaft erleben möchten.
Unsere Gymnastikfrauen
Unsere Gymnastikfrauen treffen sich regelmäßig, um gemeinsam aktiv zu bleiben, fit zu werden und Spaß an der Bewegung zu haben. Mit abwechslungsreichen Übungen fördern wir Beweglichkeit, Kraft und Koordination – ganz ohne Leistungsdruck. Gemeinschaft, Freude und Gesundheit stehen bei uns im Mittelpunkt. Neue Teilnehmerinnen sind jederzeit herzlich willkommen!
Sportgruppe
Frau Güttel
Trainingszeit: Montag, 19:30 – 20:30 Uhr
Trainingsort: Moritzklinik BKL
Sportgruppe
Frau Schmidt
Trainingszeit: Dienstag, 19:00 – 20:00 Uhr
Trainingsort: Sporthalle BKL
Sportgruppe
Frau Allis
Trainingszeit: Mittwoch: 18:15 – 19:00 Uhr
Trainingsort: Sporthalle BKL
Sportgruppe
Frau Sachse
Trainingszeit: Mittwoch, 19:00 – 19:45 Uhr
Trainingsort: Sporthalle BKL
Sportgruppe
Frau Hlawatsch
Trainingszeit: Montag, 19:45 – 20:45 Uhr
Trainingsort: Sportlerheim „Köppe“ BKL
Unsere Satzung
Satzung des FV Bad Klosterlausnitz
§ 1 Name, Sitz
1.Der Verein führt den Namen “Fußballverein (FV) Bad Klosterlausnitz”. Er hat seinen Sitz in 07639 Bad Klosterlausnitz, Hermann-Sachse-Straße 48. Er ist unter der Nummer VNR 102 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Stadtroda eingetragen. Danach lautet der Name des Vereins “FV Bad Klosterlausnitz e. V.”
2.Der Verein ist Mitglied im Landessportbund Thüringen und in den Fachverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, und anerkennt deren Satzungen und Ordnungen.
3.Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
4.Die Bezeichnung von Personen in dieser Satzung gilt für Frauen und Männer gleichermaßen.
§ 2 Zweck, Aufgaben
1.Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Sports. Er wird insbesondere verwirklicht durch
•sportliche Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen,
•qualifizierte Ausübung eines regelmäßigen Übungs-, Trainings- und Wettkampbetriebes,
•Ermöglichung sportlicher Betätigung im Breiten- und Freizeitsport,
•Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bad Klosterlausnitz und den ortsansässigen Vereinen.
2.Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
3.Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4.Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
5.Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
6.Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 3 Grundsätze
1.Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der Verein vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie parteipolitischer Neutralität. Er befördert die soziale Integration ausländischer Mitbürger.
2.Der Verein tritt extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen. Der Verein bietet nur solchen Personen eine Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen.
3.Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG beschließen.
§ 4 Mitgliedschaft
1.Der Verein besteht aus
•ordentlichen Mitgliedern,
•fördernden Mitgliedern,
•Ehrenmitgliedern.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
1.Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand, die keiner Begründung bedarf, kann der Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig.
2.Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angehören will, ohne sich in ihm sportlich zu betätigen. Für die Aufnahme gelten die Regeln über die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entsprechend.
3.Personen, die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben, können auf Beschluss des Vorstandes der Mitgliederversammlung zur Ernennung als Ehrenmitglied vorgeschlagen werden. Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person werden, die nicht Mitglied des Vereines ist.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
1.Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
2.Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Er ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat und nur zum Quartalsende zulässig. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden:
•bei erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen,
•bei einem schweren Verstoß gegen die Interessen des Vereins,
•bei grobem unsportlichem Verhalten oder
•bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins. Insbesondere bei Missbrauch von Schutzbefohlenen, sowie bei Kundgabe rechtsextremistischer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Gesinnung, einschließlich des Tragens beziehungsweise Zeigens rechtsextremistischer Kennzeichen und Symbole.
3.Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern. Hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig; sie muss schriftlich binnen drei Wochen nach Absendung der Entscheidung erfolgen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.
4.Ein Mitglied kann des Weiteren von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung von Beiträgen oder Umlagen in Höhe von mehr als einem Mitgliedsbeitrag im Rückstand ist.
5.Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vermögen des Vereins. Andere Ansprüche gegen den Verein müssen binnen drei Monaten nach Erlöschung der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht und begründet werden.
§ 7 Die Rechte und Pflichten
1.Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
2.Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich nach der Satzung und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten. Alle Mitglieder sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet.
3.Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Die Höhe des Beitrages sowie dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Der Vorstand kann einem Vereinsmitglied auf schriftlichen Antrag die Beitragsentrichtung aus wichtigem Grund stunden, bzw. mindern. Die Mitgliederversammlung kann auch weitere Beitragsformen, wie Aufnahmegebühren, Arbeitsleistungen oder Umlagen beschließen. Die Umlagen dürfen höchstens einmal pro Jahr beschlossen werden und den doppelten Jahresbeitrag nicht übersteigen.
4.Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Sie haben gleiche Rechte wie ordentliche Mitglieder.
§ 8 Organe
1.Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 9 Vorstand
1.Der Vorstand besteht aus
•dem Vorsitzenden,
•dem stellvertretenden Vorsitzenden,
•dem Schatzmeister,
•dem Nachwuchsleiter/Jugendleiter,
•dem Pressewart.
2.Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die seines Vertreters. Der Vorstand ordnet und überwacht die Tätigkeit der Abteilungen. Er ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten.
3.Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind
•der Vorsitzende,
•der stellvertretende Vorsitzende,
•der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei der genannten drei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.
4.Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt.
5.Wählbar sind nur volljährige Vereinsmitglieder, die sich zu den Grundsätzen gemäß § 3 der Satzung bekennen und für diese innerhalb und auch außerhalb des Vereins eintreten.
6.Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig.
7.Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
§ 10 Mitgliederversammlung
1.Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
2.Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt.
§ 11 Zuständigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung
1.Die ordentliche Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für
•Entgegennahme der Berichte des Vorstandes,
•Entgegennahme der Berichte der Kassenprüfer,
•Wahl des Vorstandes,
•Wahl der Kassenprüfer,
•Entlastung des Vorstandes,
•Festsetzung von Beiträgen, Gebühren oder Umlagen und deren Fälligkeit,
•Genehmigung des Haushaltsplans,
•Satzungsänderungen,
•Entscheidung über die Aufnahme neuer und den Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen,
•Ernennung von Ehrenmitgliedern,
•Beschlussfassung über Anträge,
•Auflösung des Vereins.
§ 12 Einberufung der Mitgliederversammlung
1.Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch den Vorstand mit Schreiben an alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Mitglieder, die eine E-Mail-Adresse beim Vorstand hinterlegt haben, erhalten die Einladung mittels elektronischer Post. Zwischen den Tag der Einladung und dem Termin muss eine Frist von mindestens vier Wochen liegen. Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
§ 13 Ablauf und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
1.Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet. Auf Antrag des Vorsitzenden kann ein Versammlungsleiter mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestimmt werden.
2.Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen stimmenberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Eine geheime Abstimmung ist erforderlich, wenn dies von den erschienenen Mitgliedern mit ⅓ abgegebener gültiger Stimmen verlangt wird. Beschlüsse über die Änderung der Satzung bedürfen der ⅔-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zur Auflösung des Vereins ist eine ¾-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
3.Über Anträge auf Satzungsänderungen kann nur abgestimmt werden, wenn sie vier Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand des Vereins eingegangen und in der Einladung mitgeteilt worden ist.
§ 14 Stimmenrecht und Wählbarkeit
1.Stimmenrecht besitzen nur ordentliche Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und Ehrenmitglieder. Das Stimmenrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
2.Gewählt werden können alle ordentlichen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
§ 15 Vereinsjugend
1.Durch den Beschluss der Mitgliederversammlung kann der Jugend das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des Vereins eingeräumt werden. In diesem Fall gibt sich die Jugend eine eigene Jugendordnung, die der Genehmigung des Vorstandes bedarf. Die Jugend entscheidet über die Verwendung der ihrer durch den Vorstand zufließenden Mittel.
§ 16 Ernennung von Ehrenmitgliedern
1.Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Lebenszeit; sie bedarf einer Mehrheit von ⅔ der abgegebenen gültigen Stimmen.
§ 17 Kassenprüfung
1.Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von drei Jahren zwei Personen zur Kassenprüfung. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstandes oder eines von ihm eingesetzten Ausschusses sein. Wiederwahl ist zulässig.
2.Die Kassenprüfer haben die Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung der Vorstandsmitglieder.
§ 18 Ordnungen
1.Zur Durchführung der Satzung kann der Vorstand eine Geschäftsordnung, eine Finanzordnung sowie eine Ordnung für die Benutzung der Sportstätten erlassen. Die Ordnungen werden mit einer Mehrheit von ⅔ der Vorstandsmitglieder beschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand weitere Ordnungen erlassen.
§ 19 Protokolierung von Beschlüssen
1.Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes ist unter Angaben von Ort, Zeit und Abstimmungsergebnis jeweils ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist von dem Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter und dem von dem Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter jeweils zu benennenden Protokollführer zu unterschreiben.
§ 20 Auflösung des Vereins
1.Bei Auflösung des Vereins erfolgt die Liquidation durch die zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses amtierenden Vorstandsmitglieder.
2.Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Bad Klosterlausnitz, die das Vermögen unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Satzung zu verwenden hat.
§ 21 Weggefallen
§ 22 Inkrafttreten
1.Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 08.05.2015 beschlossen worden und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.